1. Zweck
PECB ist bestrebt, qualitativ hochwertige, konsistente und zugängliche Dienstleistungen zum Nutzen ihrer externen Stakeholder zu erbringen: Vertriebspartner, Partner, Ausbilder, Aufsichtspersonen, Prüfer, Mitglieder verschiedener Ausschüsse und Beiräte sowie Kunden (Auszubildende, Prüflinge, zertifizierte Personen und Inhaber von Zertifikaten), und ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen und aufrechtzuerhalten, das die Sicherheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter gewährleistet und die Würde, den Respekt und die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter hochhält.
Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, dass PECB mit inakzeptablem Verhalten externer Stakeholder gegenüber PECB-Mitarbeitern auf unparteiische, vertrauliche, faire und zeitnahe Weise umgeht.
Die Ziele der Richtlinie sind:
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle externen Stakeholder, wenn diese mit Mitarbeitern der PECB interagieren, während die Mitarbeiter ihre Aufgaben oder Dienstleistungen für PECB oder im Namen von PECB ausführen.
3. Definition von inakzeptablem Verhalten
Was als inakzeptables Verhalten angesehen wird, hängt oft von den beteiligten Personen, der Kultur, in der der externe Stakeholder agiert, und den jeweiligen Umständen der Interaktion mit PECB ab. Als inakzeptabel gilt jedoch jegliches Verhalten, das vernünftigerweise erwarten lässt, dass sich ein Mitarbeiter der PECB bedroht, belästigt, verängstigt, beleidigt oder körperlich gefährdet fühlt.
Anhang A enthält weitere Beispiele dafür, was im Allgemeinen als inakzeptables Verhalten angesehen wird.
4. Rollen und Verantwortlichkeiten beim Umgang mit inakzeptablem Verhalten
Die ergriffenen Maßnahmen werden dem externen Stakeholder in schriftlicher Form von einem bevollmächtigten Vertreter der PECB mitgeteilt.
5. Überwachung und Berichterstattung
PECB wird diese Richtlinie überwachen, um sicherzustellen, dass sie in fairer, angemessener und konsequenter Weise angewendet wird. Die Überwachung wird vom internen Auditor im Rahmen des jährlichen internen Audits durchgeführt.
ANHANG A
BEISPIELE FÜR INAKZEPTABLES VERHALTEN
6.1 Aggressives Verhalten
Diese Art von Verhalten ist gewalttätig und kann zu körperlichen Schäden führen. Zu diesem Verhalten gehören auch gewalttätige Äußerungen gegenüber PECB-Mitarbeitern, sei es in schriftlicher oder mündlicher Form, die bedrohlich wirken und aggressive Handlungen simulieren.
6.2 Missbräuchliches Verhalten
Als missbräuchliche Verhaltensweisen gelten Verhaltensweisen, die verbal und einschüchternd sein können.
6.3 Lästiges Verhalten
Diese Art von Verhalten äußert sich im Allgemeinen durch verschiedene Kommentare, Handlungen oder Gesten, die feindselig oder unerwünscht sind und die Würde oder psychologische Integrität eines PECB-Mitarbeiters beeinträchtigen. Darüber hinaus zeigt sich diese Art von Verhalten, wenn ein externer Stakeholder versucht, die Mitarbeiter der PECB durch unbegründete Beschwerden unnötig zu verärgern oder zu belästigen.
6.4 Diskriminierendes Verhalten
Diese Art von Verhalten wird gegenüber einer Person aufgrund ihrer Behinderung, Geschlechtsidentität, Rasse, Religion oder sexuellen Ausrichtung an den Tag gelegt.
6.5 Verleumdung
Ein externer Stakeholder muss mit Integrität handeln und darf PECB oder ihre Mitarbeiter nicht diffamieren oder verunglimpfen. Externen Stakeholdern ist es untersagt, falsche oder irreführende Aussagen über PECB oder ihre Produkte und Dienstleistungen zu machen.
6.6 Hartnäckiges Verhalten
Das Verhalten eines externen Stakeholders kann als hartnäckiges Verhalten betrachtet werden, wenn der externe Stakeholder nach Ausschöpfung aller internen Überprüfungsmechanismen weiterhin die Entscheidung der PECB in Bezug auf seine Beschwerde oder Streitigkeit anfechtet. Dieses hartnäckige Verhalten ist inakzeptabel, da es unverhältnismäßig viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen kann. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für hartnäckiges Verhalten:
6.7 Extremes Verhalten
Extreme Verhaltensweisen bedrohen die unmittelbare Sicherheit und das Wohlergehen der Mitarbeiter der PECB und sollten daher mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet werden.
6.8 Unerlaubte Aufnahmen
Unerlaubte Film- oder Tonaufnahmen von persönlichen Gesprächen, Telefongesprächen oder Sitzungen sind ohne vorherige Zustimmung und Wissen aller Beteiligten verboten.
6.9 Vorsätzliche Beschädigung
Inakzeptables Verhalten kann auch vorsätzliche physische Schäden umfassen, die von einem externen Stakeholder an den PECB-Büroräumen verursacht werden.
1 Ein leitender Angestellter (C-Level Officer) ist eine Führungskraft auf höchster Ebene innerhalb der Führungshierarchie einer Organisation. Das „C“ steht für „Chief“ und weist auf ihre Führungsrolle in einem spezifischen Kompetenz- oder Verantwortungsbereich hin.
Version: 1.4, Letzte Aktualisierung: 2024-09-25