Für jeden Zertifizierungsantrag sind zwei berufliche Referenzen erforderlich. Berufliche Referenzen sind Personen, die mit Ihnen in einem professionellen Umfeld gearbeitet haben und Ihre Fachkenntnisse im jeweiligen Bereich sowie Ihre aktuelle und frühere Arbeitsgeschichte belegen können. Sie können die Personen, die unter Ihrer Aufsicht stehen oder mit Ihnen verwandt sind, nicht als Referenzpersonen einsetzen.
Die Kandidaten müssen vollständige Angaben zu ihrer Berufserfahrung machen, einschließlich Berufsbezeichnungen, Anfangs- und Enddatum, Stellenbeschreibungen und mehr. Den Kandidaten wird empfohlen, ihre früheren und gegenwärtigen Aufgaben zusammenzufassen und dabei genügend Einzelheiten anzugeben, um die Art der Verantwortlichkeiten zu beschreiben, sie gehabt haben. Ausführlichere Informationen können in den Lebenslauf aufgenommen werden.
Das Audit-Protokoll des Kandidaten wird überprüft, um sicherzustellen, dass der Kandidat über die erforderliche Anzahl von Audit-Stunden verfügt. Die folgenden Auditarten stellen eine gültige Audit-Erfahrung dar: Voraudit, Lückenanalyse, interne Audits, Audits durch eine zweite Partei, Audits durch Dritte oder Meinungsaudits.
Das Projektprotokoll des Kandidaten wird überprüft, um sicherzustellen, dass der Kandidat über die erforderliche Anzahl von Implementierungsstunden verfügt.
Die Zertifizierungsabteilung bewertet jeden Antrag, um die Eignung des Kandidaten für die Zertifizierung zu bestätigen. Ein Kandidat, dessen Antrag geprüft wird, wird schriftlich benachrichtigt und erhält einen angemessenen Zeitrahmen, um gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen einzureichen. Wenn ein Kandidat nicht fristgerecht antwortet oder die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens einreicht, validiert die Zertifizierungsabteilung den Antrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angaben, was schließlich zur Herabstufung des Antrags auf eine niedrigere Bescheinigung oder zur Nichtberechtigung führen kann.
Die PECB kann Kandidaten die Zertifizierung verweigern:
Alle Bedenken bezüglich der Verweigerung der Zertifizierung können schriftlich beim Zertifizierungsausschuss eingelegt werden.
Die Antragszahlung für die Zertifizierung ist nicht erstattungsfähig. Dies ist auf den Prozess der Verifizierung des Antrags, die von den Kandidaten eingereichten Nachweise und das Engagement der zuständigen Abteilungen in diesem Prozess zurückzuführen.
Die PECB kann die Zertifizierung vorübergehend aussetzen, wenn der Kandidat die Anforderungen der PECB nicht erfüllt. Weitere Gründe für die Aussetzung der Zertifizierung können sein, wenn:
Die PECB kann die Zertifizierung widerrufen (d.h. entziehen), wenn der Kandidat die Anforderungen der PECB nicht erfüllt. KandidatInnen dürfen sich dann nicht mehr als PECB-zertifizierte Fachleute vertreten. Weitere Gründe für den Entzug der Zertifizierung können sein, wenn Kandidaten:
Alle Bewerbungen werden objektiv und ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Rasse, Religion, nationale Herkunft oder Familienstand bewertet. Die PECB ermöglicht angemessene Vorkehrungen (1), wie sie das Gesetz über Amerikaner mit Behinderungen (ADA) (2) oder ein gleichwertiges nationales Gesetz vorschreibt. Ein Kandidat, der besondere Vorkehrungen benötigt, muss den Antrag schriftlich stellen und eine zusätzliche Frist von zwei Wochen für die Bearbeitung des Antrags einräumen. Klicken Sie hier, um das Formular Sonderunterkünfte für Kandidaten mit Behinderungen herunterzuladen.
Jede Beschwerde, die ein Kandidat hat, muss spätestens 30 Tage nach Ablehnung seiner Zertifizierung eingereicht werden. Innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Erhalt der Beschwerde wird die PECB dem Kandidaten eine schriftliche Antwort zukommen lassen. Sollte die Antwort der PECB nicht zufriedenstellend sein, hat der Kandidat das Recht, eine Beschwerde einzureichen. Ausführlichere Informationen finden Sie im PECB-Beschwerde-und Berufungsverfahren.
1. Berufliche Referenzen
2. Berufliche Erfahrung
3. Audit-Erfahrung
4. Projekt-Erfahrung
5. Bewertung von Zertifizierungsanträgen
6. Verweigerung der Zertifizierung
7. Aussetzung der Zertifizierung
8. Widerruf der Zertifizierung
9. Nicht-Diskriminierung und besondere Unterkünfte
10. Beschwerde und Berufung