Haftungsausschluss:„Zertifiziert“ bezieht sich auf die Anforderungen der ISO/IEC 17024-Zertifizierungen, und „Zertifikatsinhaber“ bezieht sich auf die Anforderungen der ASTM E2659-Zertifikatsprogramme.
Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, die Maßnahmen festzulegen, die im Falle einer Beschwerde oder eines Einspruchs von Kandidaten, zertifizierten Personen, Zertifikatsinhabern und anderen Parteien in Bezug auf eine zertifizierte Person, einen Zertifikatsinhaber oder Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Zertifizierungs-/Zertifikatsprogrammprozess oder dem Zertifikatsprogramm zu ergreifen sind. Darüber hinaus gilt sie für Beschwerden über die allgemeinen PECB-Aktivitäten, für die keine Einsprüche möglich sind.
Diese Richtlinie ist nicht anwendbar auf Beschwerden, die mutmaßlich illegale, finanzielle oder regulatorische Angelegenheiten betreffen, da diese von den zuständigen Behörden behandelt werden.
Diese Richtlinie umfasst zwei unterschiedliche Bereiche:
1. Beschwerden, die an PECB gerichtet sind über:
Eine zertifizierte Person oder einen Zertifikatsinhaber, z. B. wegen Verstoßes gegen den Ethikkodex und/oder in spezifischen Schemata/Programmen wegen Verstoßes gegen den Verhaltenskodex
Die Nutzung von Zertifikaten und Logos/Marken
Die allgemeinen Aktivitäten von PECB, d. h. eine an PECB gerichtete Unzufriedenheitsäußerung im Zusammenhang mit seinen Produkten oder Dienstleistungen, Verfahren, Richtlinien, Support, Technologie oder Vertretern (einschließlich Partnern, Trainern oder Mitarbeitern)
Den Beschwerdeprozess selbst, bei dem ausdrücklich oder implizit eine Antwort oder Lösung erwartet wird
2. Einsprüche, die an PECB gerichtet sind über:
Den Zertifizierungs-/Zertifikatsprogrammprozess, d. h. Aktivitäten, durch die eine Zertifizierungsstelle entscheidet, ob eine Person die Zertifizierungsanforderungen erfüllt, einschließlich Antragstellung, Bewertung, Entscheidung über die Zertifizierung und Rezertifizierung
Die Rolle des Berufungsausschusses bei der endgültigen Beilegung eines Einspruchs
Diese Richtlinie basiert hauptsächlich auf den Abschnitten 9.8 (Einsprüche gegen Entscheidungen zur Zertifizierung) und 9.9 (Beschwerden) der ISO/IEC 17024:2012 sowie auf den Abschnitten 5.8 (Beschwerden) und 5.9 (Einsprüche) der ASTM E2659-18.
Beschwerdeführer:
Beschwerde:
Einspruch:
„Antrag eines Bewerbers, Kandidaten oder einer zertifizierten Person auf erneute Prüfung einer Entscheidung der Zertifizierungsstelle [PECB] in Bezug auf ihren/seinen angestrebten Zertifizierungsstatus.“ (ISO/IEC 17024:2012, Abschnitt 3.19)
„Schriftliche Anfrage an den Zertifikatsaussteller [PECB] zur erneuten Überprüfung einer nachteiligen Entscheidung, die vom Zertifikatsaussteller [PECB] in Bezug auf das Zertifikatsprogramm getroffen wurde.“ (ASTM E2659-18, Abschnitt 3.1.3)
Zertifizierungsprozess:
„Aktivitäten, durch die eine Zertifizierungsstelle [PECB] bestimmt, dass eine Person die Zertifizierungsanforderungen erfüllt, einschließlich Antragstellung, Bewertung, Entscheidung über die Zertifizierung, Rezertifizierung sowie die Nutzung von Zertifikaten und Logos/Marken.“ (ISO/IEC 17024:2012, Abschnitt 3.1)
Die allgemeinen Regeln für die Einreichung einer Beschwerde oder eines Einspruchs sind wie folgt:
Beschwerden und alle relevanten Informationen werden bei ihrem Eingang im PECB-Ticketsystem erfasst. Die Person, die eine Beschwerde einreichen möchte, kann dies direkt durch das Einreichen eines Service-Tickets tun. Beschwerden, die per E-Mail eingehen, werden von der empfangenden Person im PECB-Ticketsystem (zusätzlich zur E-Mail) erfasst. Es werden nur schriftliche Beschwerden erfasst. Mündliche Beschwerden müssen in schriftlicher Form festgehalten werden.
Hinweis: Beim Einreichen eines Tickets ist es wichtig, die Kategorie "Beschwerde" auszuwählen.
Damit Beschwerden effektiv bearbeitet werden können, muss der Beschwerdeeintrag alle erforderlichen Informationen enthalten, darunter den vollständigen Namen, die E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Beschwerdeführers, die betroffene Abteilung und den beteiligten Mitarbeiter, die Beschreibung der Beschwerde sowie das Datum. Sobald die Beschwerde erfasst ist, wird sie durch den gesamten Beschwerdeprozess verfolgt, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Eine Eingangsbestätigung wird innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde durch PECB versandt. Eine erste Bewertung erfolgt innerhalb von drei Kalendertagen nach Eingang der Beschwerde.
Alle eingereichten Beschwerden gelten als Stufe 1 und werden von der zuständigen Abteilungsleitung (HoD) oder der Leitung des Kundenservice untersucht und bearbeitet. Die Person, die die Beschwerde zuerst bearbeitet, wird sie untersuchen und dem Beschwerdeführer innerhalb von zehn Kalendertagen eine Antwort geben. Falls der Fall komplex ist und mehrere Parteien involviert sind, kann die Frist auf maximal 15 Kalendertage verlängert werden. Der Beschwerdeführer wird über die Verlängerung und den Grund informiert.
Wenn der Beschwerdeführer mit der Antwort der Untersuchung auf Stufe 1 nicht zufrieden ist, kann er eine Beschwerde der Stufe 2 einreichen. Die Beschwerde wird dann an den direkten Vorgesetzten der Abteilungsleitung oder das Top-Management zur unabhängigen Prüfung weitergeleitet, in Zusammenarbeit mit dem internen Auditor oder einer anderen unabhängigen Person.
Während der Untersuchung auf Stufe 2 bewertet die zuständige Person die Beschwerde und gibt innerhalb von 15 Kalendertagen eine Antwort. Falls eine umfassendere Untersuchung notwendig ist, kann die Frist auf maximal 30 Kalendertage verlängert werden. Der Beschwerdeführer wird über die Verlängerung informiert. Die Antwort wird schriftlich kommuniziert und beinhaltet alle relevanten Beweise (falls zutreffend).
Sobald die Antwort der Stufe 2 beim Beschwerdeführer eingeht, gilt sie als endgültige Antwort von PECB. An diesem Punkt kann der Beschwerdeführer nur noch zustimmen oder nicht zustimmen, aber der Prozess endet in jedem Fall. Falls ein Interessenkonflikt zwischen dem Beschwerdeführer und dem internen Auditor, der Abteilungsleitung oder dem Top-Management besteht, wird ein externer unabhängiger Prüfer zur Untersuchung der Beschwerde benannt.
Alle Beschwerden müssen schriftlich über das PECB-Ticketing-System gemäß den folgenden Schritten eingereicht und übermittelt werden:
Rufen Sie die Website https://pecb.com auf
Klicken Sie im oberen Menü auf „Kontakt“ und dann im erscheinenden Dropdown-Menü auf „Help Center“.
Klicken Sie auf „Drop a Service Ticket“.
Wählen Sie im Dropdown-Menü unter „Thema“ die Option „Beschwerde einreichen“.
Füllen Sie alle Felder aus und senden Sie das Formular ab (klicken Sie auf „Senden“).
Angaben, die in der Beschwerde enthalten sein müssen:
Neben Ihren persönlichen Daten (vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) geben Sie im Nachrichtenfeld eine Beschreibung der Beschwerde an, einschließlich der betroffenen Abteilung und gegebenenfalls des Mitarbeiters sowie des Datums.
Wenn Kandidaten mit den von PECB getroffenen Entscheidungen im Zusammenhang mit ihrem Zertifizierungsprozess oder dem Zertifikatsprogramm nicht einverstanden sind, müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der ursprünglichen Entscheidung von PECB schriftlich die Gründe für ihre Meinungsverschiedenheit darlegen und eine erneute Bewertung per E-Mail beantragen. Nach Ablauf der 30 Tage werden keine Anträge auf erneute Bewertung mehr bearbeitet. Anträge auf erneute Bewertung gelten nicht als Einsprüche.
Anträge auf erneute Bewertung können in folgenden Formen gestellt werden:
Erneute Bewertung der Prüfungsergebnisse/Prüfungsfrage: Kandidaten, die mit ihren Prüfungsergebnissen nicht einverstanden sind oder spezifische Anmerkungen zu einer Prüfungsfrage haben.
Erneute Bewertung der Zertifizierungsentscheidung: Kandidaten, die mit Entscheidungen bezüglich der Herabstufung, Aussetzung oder Entziehung ihrer Zertifikate nicht einverstanden sind.
Rufen Sie die Website https://pecb.com auf.
Klicken Sie im oberen Menü auf „Kontakt“ und dann im erscheinenden Dropdown-Menü auf „Help Center“.
Klicken Sie auf „Drop a Service Ticket“.
Wählen Sie im Dropdown-Menü unter „Thema“ die Option „Antrag auf erneute Bewertung der Prüfungsergebnisse/Prüfungsfrage einreichen“ oder „Antrag auf erneute Bewertung der Zertifizierungsentscheidung einreichen“.
Füllen Sie alle Felder aus und senden Sie das Formular ab (klicken Sie auf „Senden“).
Neben Ihren persönlichen Daten (vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) geben Sie im Nachrichtenfeld eine Beschreibung des Antrags auf erneute Bewertung an, einschließlich der betroffenen Abteilung und gegebenenfalls des Mitarbeiters sowie des Datums.
Alle Einsprüche im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsprozess oder einem Zertifikatsprogramm werden vom CEO und/oder einem von ihm oder ihr benannten Mitarbeiter geprüft. Der benannte Mitarbeiter darf nicht Teil des Teams sein, das an der Bewertung beteiligt war, gegen die der Einspruch eingelegt wird.
Wenn die Antragsteller mit der Überprüfung und der Entscheidung zum ersten Einspruch nicht zufrieden sind, können sie einen zweiten Einspruch auf einer höheren Ebene einreichen, der vom Einspruchsausschuss behandelt wird.
Anschließend ernennt PECB einen Einspruchsausschuss, der für das Einspruchsverfahren verantwortlich ist und die Unparteilichkeit im Hinblick auf den Einspruch sicherstellt.
Falls Kandidaten mit der nach der erneuten Bewertung getroffenen Entscheidung von PECB weiterhin nicht einverstanden sind, sollten sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der erneuten Bewertung einen ersten Einspruch gegen das Zertifizierungs-/Zertifikatsprogramm schriftlich über das PECB-Ticketing-System einreichen. Einsprüche, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht bearbeitet.
Der Einspruch gegen das Zertifizierungs-/Zertifikatsprogramm sollte folgende Informationen enthalten: Persönliche Daten des Antragstellers (vollständiger Name, Adresse und weitere Kontaktdaten). Persönliche Einschätzung des Antragstellers zur Bewertung. Gründe für die Ablehnung der ursprünglichen Entscheidung sowie der erneuten Bewertung. Die angestrebte Lösung des Einspruchs .Innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des Einspruchs sendet PECB eine Eingangsbestätigung. Eine erste Prüfung des Einspruchs erfolgt innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt.
Die Einreichung, Untersuchung und Entscheidung über Einsprüche gegen das Zertifizierungs-/Zertifikatsprogramm führt zu keinerlei diskriminierenden Maßnahmen gegen den Antragsteller.
Der Einspruch wird vom CEO und/oder einem von ihm oder ihr benannten Mitarbeiter geprüft. Dieser Mitarbeiter darf nicht an der ursprünglichen Entscheidung beteiligt gewesen sein. Der Prüfer des Einspruchs berücksichtigt die Begründung des Antragstellers und stellt eine schriftliche Antwort bereit, die Folgendes umfasst:
Eine klare oder wiederholte Erklärung der Bewertungsentscheidung nach erneuter Prüfung der vorgelegten Beweise.
Um einen Einspruch gegen ein Zertifizierungs-/Zertifikatsprogramm einzureichen, sind folgende Schritte erforderlich:
Rufen Sie die Website https://pecb.com auf
Klicken Sie im oberen Menü auf „Kontakt“ und dann im erscheinenden Dropdown-Menü auf „Help Center“.
Klicken Sie auf „Drop a Service Ticket“.
Wählen Sie im Dropdown-Menü unter „Thema“ die Option „Einspruch gegen Zertifizierungs-/Zertifikatsprogramm einreichen“.
Füllen Sie alle Felder aus und senden Sie das Formular ab (klicken Sie auf „Ticket absenden“).
Informationen, die in Ihrem Einspruch gegen das Zertifizierungs-/Zertifikatsprogramm enthalten sein müssen:
Neben den persönlichen Daten (vollständiger Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sollten Sie im Nachrichtenfeld Ihre Meinung zur Bewertung sowie die Gründe angeben, warum Sie mit der ursprünglichen Entscheidung und der erneuten Bewertung nicht zufrieden sind.
Der Prüfer des Einspruchs gegen das Zertifizierungs-/Zertifikatsprogramm sollte innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang des Einspruchs antworten. In besonders komplexen Fällen, bei denen mehrere Parteien involviert sind und eine umfassendere Untersuchung und Lösung erforderlich ist, kann die Frist auf maximal 30 Kalendertage verlängert werden. Der Antragsteller wird über den Grund für die Fristverlängerung informiert.
Der Antragsteller erhält die Entscheidung schriftlich (per E-Mail oder über das PECB-Ticketing-System). Wenn der Antragsteller mit dem Ergebnis in dieser Phase einverstanden ist, wird das Einspruchsverfahren nicht weiter fortgesetzt.
Sollten Antragsteller mit dem Ergebnis des ersten Einspruchs nicht zufrieden sein, können sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Antwort von PECB einen zweiten Einspruch einreichen, der vom Einspruchsausschuss geprüft wird (siehe Abschnitt 8.5 Zweiter Einspruch).
Falls erforderlich, wird PECB angemessene Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen ergreifen.
Alle Einsprüche gegen Zertifizierungs-/Zertifikatsprogramme, einschließlich der ergriffenen Maßnahmen, werden von PECB dokumentiert und nachverfolgt.
Der Einspruchsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern, wobei die Mehrheit der Mitglieder unabhängig vom PECB-Personal ist.
Der Einspruchsausschuss trifft seine Empfehlungen unabhängig vom Management und orientiert sich an den Anforderungen der ISO/IEC 17024 für Personenzertifizierungen sowie ASTM E2659 für Zertifikatsprogramme. Falls das Management die Empfehlungen des Ausschusses nicht beachtet, wird der Ausschuss entsprechende Maßnahmen ergreifen, die auch die Benachrichtigung der Akkreditierungsstellen von PECB umfassen können.
Auf Anfrage des Einspruchsausschusses stellt das PECB-Management dem Ausschuss alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, einschließlich der Begründung wesentlicher Entscheidungen, Maßnahmen und der Auswahl der für bestimmte Aktivitäten verantwortlichen Personen, um eine sachgerechte und unparteiische Entscheidung zu gewährleisten.
Falls ein Mitglied des Einspruchsausschusses aufgrund der spezifischen Umstände eines Einspruchs (z. B. aufgrund von beruflichen Beziehungen zum Antragsteller) in einem Interessenkonflikt steht, wird gemeinsam mit dem PECB-Management ein Ersatzmitglied bestimmt, das diesen Fall übernimmt.
PECB hat das Recht, Mitglieder seines Impartiality and Certification Appeals (ICA) Committee als Mitglieder des Einspruchsausschusses zu benennen, sofern die Kriterien erfüllt sind.
Falls Antragsteller mit der Entscheidung aus der ersten Einspruchsinstanz und der erneuten Bewertung weiterhin nicht einverstanden sind, können sie einen zweiten Einspruch einlegen, in dem sie ihre Gründe für die erneute Ablehnung darlegen.
Schritte für den Antragsteller:
Der zweite Einspruch muss schriftlich als Antwort auf die Entscheidung des ersten Einspruchs eingereicht werden und spätestens 30 Tage nach Erhalt der ersten Einspruchsentscheidung erfolgen.
Die Gebühr für den zweiten Einspruch beträgt 200 USD. Da dieser Einspruch vom Einspruchsausschuss geprüft wird, ist die Gebühr zu entrichten. Falls die Entscheidung zugunsten des Antragstellers ausfällt, wird diese Gebühr erstattet.
Der zweite Einspruch sollte neben den persönlichen Daten (vollständiger Name, Adresse und weitere Kontaktdaten) die Meinung zur Bewertung sowie die Gründe enthalten, warum der Antragsteller mit der ersten Entscheidung, der erneuten Bewertung und der Überprüfung durch PECB nach dem ersten Einspruch nicht zufrieden ist.
Schritte für PECB und den Einspruchsausschuss:
PECB ernennt einen Einspruchsausschuss, der für das Verfahren verantwortlich ist und die Unparteilichkeit im Zusammenhang mit dem Einspruch sicherstellt.
Der Einspruchsausschuss wird dem Antragsteller innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang des zweiten Einspruchs schriftlich (per E-Mail) antworten. In komplexen Fällen, bei denen mehrere Parteien beteiligt sind und eine umfassendere Untersuchung erforderlich ist, kann die Frist auf maximal 60 Kalendertage verlängert werden. Der Antragsteller wird über den Grund für die Fristverlängerung informiert. Es ist zu beachten, dass die nach Ablauf dieser Frist getroffene Entscheidung endgültig und verbindlich ist.
Die Einreichung, Untersuchung und Entscheidung über zweite Einsprüche führt zu keinerlei diskriminierenden Maßnahmen gegen den Antragsteller.
Falls erforderlich, wird PECB angemessene Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen ergreifen.
Alle zweiten Einsprüche, einschließlich der ergriffenen Maßnahmen, werden von PECB dokumentiert und nachverfolgt.
Um einen zweiten Einspruch einzureichen, sind folgende Schritte erforderlich:
Antworten Sie per E-Mail auf die Entscheidung des ersten Einspruchs – spätestens 30 Tage nach Erhalt der Entscheidung.
Zahlen Sie die Gebühr von 200 USD für den zweiten Einspruch (PECB stellt entsprechende Zahlungsanweisungen zur Verfügung).
Informationen, die in Ihrem zweiten Einspruch enthalten sein müssen: In der E-Mail sollten Sie Ihre Meinung zur Bewertung darlegen und die Gründe angeben, warum Sie mit der Entscheidung des ersten Einspruchs nicht zufrieden sind.
1. Zweck
2. Anwendungsbereich
3. Referenzen
4. Begriffe und Definitionen
5. Allgemeine Regeln für die Einreichung einer Beschwerde oder eines Einspruchs
Die einzige Ausnahme besteht, wenn der Beschwerdeführer nachweist, dass eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, und PECB bittet, sich damit zu befassen (z. B. wenn der Beschwerdeführer Belege dafür vorlegt, dass ein PECB-Partner oder Mitarbeiter kürzlich Gegenstand einer gerichtlichen Entscheidung war).
6. Beschwerden
6.1 Verfahrensüberblick
6.2 Verfahrensablauf
6.2.1 Beschwerdestufe 1
6.2.2 Beschwerdestufe 2
6.3 Anweisungen zur Einreichung von Beschwerden
7. Verfahren zur erneuten Bewertung von Prüfungsergebnissen oder Zertifizierungsentscheidungen
7.1 Verfahrensübersicht
7.2 Anweisungen zur Einreichung eines Antrags auf erneute Bewertung
8. Einspruch gegen Zertifizierungs-/Zertifikatsprogramme
8.1 Verfahrensübersicht
8.2 Erster Einspruch
8.3 Anweisungen zur Einreichung eines ersten Einspruchs
8.4 Einspruchsausschuss
8.5 Zweiter Einspruch – Bearbeitung durch den Einspruchsausschuss
8.6 Anweisungen zur Einreichung eines zweiten Einspruchs
Version: 3.1, Latest update: 2025-01-28