Der Zweck dieser Richtlinie ist es, Leitlinien für das ethische Verhalten von PECB-Fachleuten aufzustellen und festzulegen, was einen Verstoß gegen den Ethikkodex darstellt, indem eine Kultur der Transparenz und Verantwortlichkeit gefördert und die Verpflichtung zu Integrität und ethischen Geschäftspraktiken verstärkt wird.
Diese Richtlinie gilt für alle Fachleute der PECB, einschließlich Mitarbeiter, Trainer, Prüfer und Aufsichtspersonen, Mitglieder verschiedener Ausschüsse, Partner, Vertreiber, zertifizierte Personen und Zertifikatsinhaber.
Ethik
Standards und Verhaltensregeln, deren Einhaltung von den Fachleuten der PECB erwartet und verlangt wird.
Verstoß
Interessenkonflikt
Unparteilichkeit
ANMERKUNG 1 Objektivität bedeutet, dass keine Interessenkonflikte bestehen oder gelöst sind, so dass sie die nachfolgenden Tätigkeiten der Zertifizierungsstelle nicht nachteilig beeinflussen.
ANMERKUNG 2 Andere Begriffe, die nützlich sind, um das Element der Unparteilichkeit zu vermitteln, sind: Unabhängigkeit, Freiheit von Interessenkonflikten, Freiheit von Voreingenommenheit, Unvoreingenommenheit, Neutralität, Fairness, Aufgeschlossenheit, Ausgeglichenheit, Losgelöstheit, Ausgewogenheit.
Ethisches Verhalten
Interessierte Partei
Verstöße gegen den Ethikkodex können über verschiedene Kanäle erfolgen, z. B. durch Beschwerden, Berufungen oder operative Beschwerden. Es ist wichtig hervorzuheben, dass alle diese Beschwerden/Berufungen gemäß der Beschwerde- und Berufungsrichtlinie und dem Beschwerde- und Berufungsbearbeitungsprozess behandelt werden, der die Entgegennahme, Bewertung, Untersuchung und Entscheidung/Lösung von Beschwerden/Berufungen umfasst.
Hinweise auf Verstöße gegen den Ethikkodex können auf verschiedenen Wegen vorgebracht werden, z.B. durch Beschwerden, Berufungen oder operative Beschwerden. Es ist wichtig hervorzuheben, dass alle diese Beschwerden/ Berufungen gemäß der 05000-PO4-Beschwerde- und Berufungsrichtlinie und dem 05000-PR3-Beschwerde- und Berufungsbearbeitungsprozess behandelt werden, die die Entgegennahme, Bewertung, Untersuchung und Entscheidung/Lösung von Beschwerden/ Berufungen beinhalten.
Die Einhaltung dieses Ethikkodexes ist für alle Mitarbeiter der PECB unerlässlich. Im Rahmen der internen Verfahren ist die Bewertung und kontinuierliche Überwachung in die Leistungsbewertungen der PECB-Mitarbeiter und der damit verbundenen Stakeholder wie Trainer, Aufsichtspersonen, Prüfer und Mitglieder der verschiedenen Ausschüsse eingebettet.
Jede Fachkraft der PECB, die gegen diesen Ethikkodex verstößt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, die bis zur Kündigung des Vertrags/Vereinbarung reichen können, und in Fällen mit schwerwiegenden Auswirkungen werden auch rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle von zertifizierten Personen oder Zertifikatsinhabern werden die PECB-Zertifikate entzogen, und im Falle von PECB-Zertifikatsprogrammen werden die Zertifikate für ungültig erklärt.
Endgültige Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen den Ethikkodex und alle endgültigen Entscheidungen für Zertifizierungs- und Zertifikatsprogramme werden ausschließlich vom Chief Compliance Officer getroffen, und keine andere leitende oder geschäftsführende Position kann diese Rolle übernehmen.
Wenn der CCO nicht verfügbar ist, werden die endgültigen Entscheidungen in Bezug auf einen Verstoß gegen den Ethikkodex und für Zertifizierungs- und Zertifikatsprogramme vom Compliance-Direktor - Zertifizierungsabteilung - getroffen, und keine anderen leitenden oder geschäftsführenden Positionen können diese Rolle übernehmen.
In allen Fällen hat die Person, die gegen diesen Ethikkodex verstößt, das Recht, gehört zu werden und sich zu verteidigen, bevor eine Disziplinarmaßnahme verhängt wird.
Anmerkung: Die nachstehend aufgeführten Handlungen sind Beispiele für Verstöße und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Andere, hier nicht aufgeführte Handlungen oder Verhaltensweisen können ebenfalls einen Verstoß gegen den Ethikkodex darstellen.
Um zu bestimmen, was als Verstoß gilt, muss man den PECB-Ethikkodex verstehen.
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Handlungen und Verhaltensweisen, die als Verstoß gegen den Ethikkodex gelten:
Im Allgemeinen werden die folgenden Handlungen und Verhaltensweisen nicht als Verstöße angesehen:
Berufliche Kompetenz und Verbesserung: Die Verbesserung persönlicher oder beruflicher Fähigkeiten durch Weiterbildung, Zertifizierungen oder persönliche Entwicklung, auch wenn dadurch die Marktfähigkeit oder künftige Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der PECB verbessert werden, gilt nicht als Verstoß für Fachleute, die mit der PECB verbunden sind.
Konstruktives Feedback und Kritik: PECB-Fachleute werden ermutigt, konstruktive Kritik oder Feedback zu den Prozessen, Richtlinien oder Entscheidungen der Organisation zu geben, einschließlich der konstruktiven Teilnahme an internen Überprüfungen, Umfragen oder Besprechungen.
Unabhängige Unternehmungen, die nicht in direktem Wettbewerb stehen: Die Gründung oder Beteiligung an Unternehmen oder Unternehmungen, die nicht in direktem Wettbewerb mit den Dienstleistungen oder Produkten der PECB stehen und auf unterschiedlichen Märkten tätig sind, ist für PECB-Fachkräfte zulässig. Dies bedeutet auch, dass die Ressourcen oder der Kundenstamm der PECB nicht für diese unabhängigen Unternehmungen genutzt werden.
Persönliche Investitionen, die nicht mit dem Tätigkeitsbereich der Organisation zusammenhängen: Persönliche Investitionen in Branchen, die nichts mit dem Tätigkeitsbereich der PECB zu tun haben und die keinen Interessenkonflikt darstellen oder die Ressourcen der Organisation missbrauchen, sind für PECB-Fachleute akzeptabel.
Änderungen im normalen Verlauf der Beschäftigung: Die Suche oder Annahme von Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der PECB auf transparente Weise und ohne Ausnutzung der Ressourcen der Organisation oder Verletzung vertraglicher Verpflichtungen wie z.B. Wettbewerbsverbotsklauseln ist für PECB-Fachleute angemessen.
Soziale Medien oder öffentliche Äußerungen: PECB-Fachleute können persönliche Meinungen in sozialen Medien oder öffentlichen Foren äußern, vorausgesetzt, diese Ansichten sind eindeutig persönlich und nicht repräsentativ für die PECB, und sie geben keine vertraulichen Informationen preis oder wirken sich negativ auf die PECB aus.
Networking und Berufsverbände: Die Teilnahme an Networking-Veranstaltungen oder Berufsverbänden, auch wenn Konkurrenten anwesend sind, ist für PECB-Fachleute erlaubt, solange sie die Vertraulichkeit wahren und die Aktivitäten den Interessen der PECB nicht schaden.
Nicht konkurrierende Kooperationen: Die Zusammenarbeit an Projekten oder Initiativen mit anderen Organisationen oder Einzelpersonen, die nicht mit dem Kerngeschäft der PECB konkurrieren oder ihre strategischen Vorteile gefährden, ist für PECB-Fachleute eine geeignete Tätigkeit.
Version 1.1 Letzte Aktualisierung: 2024-09-16
1. Zweck
2. Geltungsbereich
3. Begriffe und Definitionen
Allgemeine Regeln
4. Allgemeine Regeln dieser Richtlinie
5. Ethikkodex Bewertung und endgültige Entscheidungen
6. Allgemeine Beispiele für Verstöße/Nicht-Verstöße gegen den Ethikkodex
6.1 Als Verstöße geltende Handlungen
6.2 Handlungen, die als Nicht-Verstoß gelten