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Nutzungsrichtlinien der Zertifizierungsmarke


I. PZIELE DER RICHTLINIEN

Diese Richtlinien legen die Regeln und Anforderungen für die Verwendung aller PECB-Marken und Zertifizierungsmarken fest.

II. EIGENTUMSRECHTE DER PECB-ZERTIFIZIERUNGSMARKEN

PECB ist im Besitz des folgenden Logos:

 

PECB Logo

 

III. BERECHTIGTE NUTZUNG DER PECB ZERTIFZIERUNGSMARKE

PECB erteilt die Nutzungserlaubnis bezüglich der PECB Zertifizierungsmarken an PECB-zertifizierte Fachleute und Unternehmen, die alle PECB Kompetenz- und Zertifizierungsanforderungen erfüllt haben. Jede PECB-zertifizierte Fachperson und jedes PECB-zertifiziertes Unternehmen ist dazu berechtigt, nur die Zertifizierungsmarke zu nutzen, die für die entsprechende Zertifizerung und Komptenz steht.

 
Jede PECB-zertifizierte Fachperson kann die entsprechende Zertifizierungsmarke auf professionellen und geschäftlichen Materialien (Visitenkarten und E-Mail-Signaturen z.B.) verwenden.

Nichtübertragbarkeit

Die Erlaubnis zur Verwendung der Zertifizierungsmarke ist beschränkt auf zertifizierte Personen, Unternehmen oder andere Entitäten und darf nicht an unberechtigte Dritte übertragen werden.

IV. MAßNAHMEN IM FALLE VON VERSTÖßEN GEGEN DIE NUTZUNGSRECHTE 

Im Falle einer unangemessenen oder nicht autorisierten Nutzung der Zertifizierungsmarke wird PECB gegebenfalls drastische disziplinarischen Maßnahmen ergreifen. Hier könnte es sich unter anderem um Folgendes handeln:

  1. Überprüfung der vermeintlich unangemessenen oder nicht autorisierten Markennutzung.
  2. Falls ein Verstoß gegen die Richtlinien eingetreten ist, muss PECB der Person und/oder dem Unternehmen mitteilen, dass sie die unzulässige Nutzung einzustellen hat.
  3. Falls ein Verstoß nicht behoben wird, werden gerichtliche Schritte eingeleitet . Dies kann bis zur Aussetzungen der Markennutzung oder Kündigung der Zertifizierung führen.
 

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