Unsere Büros bleiben über die Feiertage vom 25. Dezember 2025 bis zum 11. Januar 2026 geschlossen. Für dringende Angelegenheiten kontaktieren Sie bitte support@pecb.com.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufsichtspersonen

1. Engagement

Die Aufsichtsperson erklärt sich damit einverstanden, für einen Zeitraum von sechs Monaten die Kandidaten nicht anzuleiten, zu beraten, anzuweisen oder ihnen bei der Vorbereitung auf eine PECB-Prüfung mit Seminaren, Studiengruppen, Trainingskursen oder Trainingskursmaterialien zu helfen. Die Aufsichtsperson darf ebenfalls für einen Zeitraum von 6 Monaten keine PECB-Prüfung ablegen.

Darüber hinaus kann ein Bewerber für die Position der Aufsichtsperson, der innerhalb der letzten sechs Monate eine PECB-Prüfung abgelegt hat, nicht als Aufsichtsperson tätig werden. Die gleiche Regel gilt für die PECB-zertifizierten Trainer, die in keiner Weise an der Prüfungssitzung teilnehmen dürfen.

Die Aufsichtsperson verpflichtet sich, keine Kandidaten aus der Familie, Freunde oder direkte Mitarbeiter (Vorgesetzte eines Kandidaten oder von einem Kandidaten beaufsichtigte Personen) zu beaufsichtigen.

Die Vorlage falscher Beweise und die bewusste Abgabe falscher Erklärungen, um von den Dienstleistungen der PECB zu profitieren, stellen einen Verstoß gegen den Ethikkodex der PECB dar.  Als Folge dieses Verstoßes können folgende Maßnahmen ergriffen werden: Suspendierung, Kündigung, Entzug/Ungültigerklärung des Zertifikats.

 2. Unterschrift

Als Bewerber für die Position der Aufsichtsperson des PECB-Zertifizierungsprogramms verpflichte ich mich, die im Leitfaden für Aufsichtspersonen aufgeführten Regeln und Richtlinien einzuhalten. Ich werde mich dafür einsetzen, die Glaubwürdigkeit und Integrität des PECB-Zertifizierungsprogramms aufrechtzuerhalten, indem ich diese Aufgaben mit einem hohen Standard an Professionalität und Kompetenz ausführe.