Optionen für den Zertifizierungsstatus


Emeritierter Status

Das bedeutet, dass Ihre Zertifizierung in gutem Zustand ist, aber nicht durch die Erfüllung der CPD- oder AMF- Anforderungen aufrechterhalten werden muss.

Um sich zu qualifizieren und den Emeritus-Status zu beantragen, müssen Sie über 60 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren eine PECB-Zertifizierung besitzen und dürfen keine spezifischen Berufsfunktionen mehr ausüben, die mit der Zertifizierung verbunden sind.

Optional müssen Emeritus, die weiterhin Berufsfunktionen, wie z.B. Audits und/oder Implementierungsprojekte, ausüben möchten, ihre CPDs auf jährlicher Basis melden und eine jährliche Mindestanforderung von 20 Stunden Arbeitserfahrung, Implementierungs-/Audit- oder beratungsbezogene Erfahrung, Training, Privatstudium, Coaching, Teilnahme an Seminaren und Konferenzen oder andere relevante Aktivitäten erfüllen. Die AMF ist nicht erforderlich.

Um diesen Status zu beantragen, füllen Sie bitte das Formular aus und senden Sie es an certification@pecb.com.

Wichtiger Hinweis: Um zum aktiven Zertifizierungsstatus zurückzukehren, müssen Sie die Prüfung erneut ablegen und die Zertifizierung beantragen.

Weitere Informationen über die Vorteile des Emeritus-Zertifizierungsstatus finden Sie in der Broschüre.

Status des freiwilligen Rückzugs

Das bedeutet, dass Ihre Zertifizierung in gutem Zustand ist, aber Sie entscheiden, dass Sie Ihre Zertifizierung(en) nicht mehr aufrechterhalten wollen.

Um diesen Status zu beantragen, füllen Sie bitte das Formular aus und senden Sie es an certification@pecb.com.

Personen, deren Zertifizierung freiwillig zurückgezogen wurde, dürfen sich nicht mehr als PECB Certified Professionals präsentieren.

Wichtiger Hinweis: Um zum aktiven Zertifizierungsstatus zurückzukehren, müssen Sie die Prüfung erneut ablegen und die Zertifizierung beantragen.

Status der endgültigen Einstellung der Tätigkeit

Falls die zertifizierte Person verstirbt oder erwerbsunfähig wird (z.B. durch einen Unfall), ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die erforderlichen Informationen an die PECB zu senden (d.h. Sterbeurkunde oder ärztliches Attest). Folglich wird der Name der Person aus der Kontaktliste entfernt und das PECB-Konto gelöscht.

 

 

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